AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden AGB gelten für Geschäfte zwischen dem The Factory Bistro (im nachfolgenden der Caterer genannt) und dem Kunden, sofern der Kunde ein Verbraucher oder Unternehmen ist.

1.2. Als Unternehmen gilt eine juristische Person, ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes und ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende AGB des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch das The Factory Bistro.

1.4. Der Kunde erkennt mit schriftlicher Auftragserteilung (unterschriebener Liefercateringvertrag) die nachfolgenden AGB an.

2. Leistung

2.1. Der Caterer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Er ist bemüht, zeitgerecht und der Beauftragung sowie dem Anlass entsprechend mangelfrei durchzuführen. Bei der Organisation von Anlässen betreut er die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und die Regie des Gesamtanlasses.

2.2. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Der Caterer kann die von ihm angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.

2.3. Gehört zum Leistungsumfang des Caterers ein Buffet oder Ähnliches, entscheiden allein die Mitarbeiter des Caterers oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.

2.4. Im Falle von Buffetlieferungen übernimmt der Caterer ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Buffetts keinerlei Haftung für eine unsachgemäße Lagerung des Buffett.agb_bistro_2024_v1

3. Angebot und Preise

3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistung und Auslagen an Dritte, sofern dies vorher vertraglich vereinbart und vom Kunden schriftlich genehmigt wurde.

3.3. Die Kalkulation des Angebots basiert auf der angegebenen Personenzahl und gewünschten Leistungen durch den Kunden. Bei Schwankungen der Personenzahl behält sich der Caterer vor, das Angebot neu zu kalkulieren bzw. bei der Rechnungsstellung anzupassen. Sofern der Caterer bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin keine niedrigere Teilnehmerzahl genannt bekommen, ist die genannte Personenzahl auch Mindestberechnungsgrundlage.

3.4. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung anhand der tatsächlichen Personenzahl.

3.5. Die Kosten einer Veranstaltung sind variabel und abhängig vom Ablauf, dem Cateringumfang, der Gästezahl, dem Mobiliar, Technik und Dekoration sowie dem benötigten Personal. Sollten sich die Veranstaltungsparameter ändern, beeinflusst dies auch die Kalkulation.

3.6. Für zugemietete technische Anlagen, sofern nicht aus unserem Technikpool verfügbar, erhebt der Caterer eine Vermittlungsgebühr von 15 %. Sollten Störungen oder Defekte an technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird der Caterer, soweit möglich, für die sofortige Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus nicht hergeleitet werden.

3.7. Der Caterer bietet dem Kunden die Vermittlung von Künstlern, Musikern an. Er erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 10% von deren Honorar. Den Vertrag schließt der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern direkt ab.

3.8. Der Caterer behält es sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren, massiv erhöhten Preisen, seine Leistungen in Bezug auf die Lieferung zu ändern. Er nimmt dabei in besonderer Weise Rücksicht auf das Interesse des Kunden und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.

3.9. Über Preisänderungen wird der Kunde in den Vorwegen informiert.

3.10. Den Verlust oder Bruch von Gläsern, Geschirr, Besteck und sonstigen Gütern berechnet der Caterer dem Kunden mit dem marktüblichen Wiederbeschaffungswert.

4. Zahlungen und Verzug

4.1. Der Caterer erhebt eine Vorauszahlung von 50% der kalkulierten Fixleistungen vor Durchführung des Anlasses. Diese Vorauszahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort mit Vertragsunterzeichnung fällig. Die Restzahlung, inkl. eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss des Anlasses aufgrund der detaillierten Rechnung innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

4.2. Nur bei fristgerechter Zahlung hat der Kunde einen Anspruch auf die von ihm gebuchten Leistungen. Sollte bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Zahlung eingegangen sein, behält sich der Caterer eine sofortige Stornierung aller angefragten Leistungen vor.

4.3. Die Zahlungen sind per Überweisungen auf das Konto des Caterers auszuführen.

4.4. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Caterer ist berechtigt, bei ausbleibenden Zahlungen, Schadenersatz zu verlangen und andere gesetzliche Rechte, insbesondere die Zahlung einer Mahnungspauschale in Höhe von 30,00 Euro zu verlangen.agb_bistro_2024_v1

5. Stornierung der gebuchten Leistung

5.1. Der Kunde hat jederzeit das Recht zur Stornierung des Auftrages. Bei Abbestellung des Angebotes werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

  • Bis 31 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
  • 30 bis 22 Tage vor dem Anlass: 30 % der vereinbarten Leistungen
  • 21 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Leistungen
  • 13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 80 % der vereinbarten Leistungen
  • 6 bis 3 Tage vor dem Anlass: 90% der vereinbarten Leistungen
  • Unter 3 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen

5.2. Geschlossene Verträge für Räumlichkeiten, Technik usw. werden entsprechend der gültigen AGB des jeweiligen Vermieters berechnet.

6. Transport, Gefahrtragung und Übergang

6.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der vertraglich getroffenen Vereinbarung, zum vereinbarten Liefertermin und vereinbarten Lieferadresse.

6.2. Der Kunde hat Gefahren, Umwege, Baustellen usw. bzgl. des Lieferortes bei der Bestellung dem Caterer mitzuteilen. Fehlen diese Informationen und ergibt sich hieraus für den Caterer ein Mehraufwand, so erhebt der Caterer die Berechnung einer Mehraufwandspauschale.

6.3. Ist für die Lieferung der Leistung am Lieferort eine behördliche Genehmigung notwendig, so ist diese durch den Kunden zur beantragen und zu beschaffen.

6.4. Der Caterer übernimmt die Haftung für die zu liefernde Ware bis zur Übergabe an den Kunden und sichert dem Kunden eine sachgerechte und ordnungsgemäße Lieferung der Leistungen zu.

6.5. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, geht die Haftung auf den Kunden über. Zur Übergabe der Leistung ist der Kunde selbst vor Ort oder benennt einen Ansprechpartner, der im Auftrag des Kunden die Ware übernimmt.

6.6. Hat der Kunde die Leistung ohne erfolgte Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Benutzungshandlung als erfolgt.

6.7. Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden. Der Caterer kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.

7. Kündigung durch den Caterer

7.1. Der Caterer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mit- arbeiter nicht gewährleistet werden kann
  • der Ruf des Caterers erheblich gefährdet wird
  • im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird
  • die vereinbarten Zahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.agb_bistro_2024_v1

8. Mängel, Gewährleistung und Haftung

8.1. Der Caterer hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu.

8.2. Überlässt der Caterer dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt der Caterer für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird der Caterer den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen. Übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis des Caterers, ist die Haftung des Caterers für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz des Caterers – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.3. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

8.4. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen direkt vor Ort nach Erhalt der Leistung angezeigt werden. Andernfalls gilt die Leistung durch den Caterer als vom Kunden akzeptiert.

8.5. Der Caterer haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.6. Der Caterer haftet nicht für mangelhafte Lieferungen und Leistungen von Fremdbetrieben, die der Caterer im Auftrag des Kunden bestellt hat.

8.7. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

8.8. Der Caterer haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses des Caterers liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Caterers ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.

8.9. Der Kunde haftet gegenüber dem Caterer für Beschädigungen durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden. Die entstandenen Kosten sind hierbei dem Caterer voll zu erstatten.

8.10. Bei Beschädigung durch Bruch, Diebstahl etc. stellt der Caterer die Kosten dem Kunden voll umfänglich in Rechnung.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main und es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vereinbarungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine unwirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Frankfurt, 17.05.2023